Veränderungssperre B-Plan-Gebiet Stadtmitte

Antrag

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Tharandt über die Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Stadtmitte Tharandt“ OT Tharandt.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Satzung unmittelbar bekanntzugeben.

Hintergrund

Der am 12.9.2019 aufgestellte B-Plan Stadtmitte befindet sich im November 2022 noch immer in der Diskussion. Die mit dem Aufstellungsbeschluss erlassene Veränderungssperre soll verhindern, dass während der Bearbeitungszeit des B-Plans durch ein normales Bauantragsverfahren Tatsachen geschaffen werden, die den Intentionen des B-Plans zuwiderlaufen. Die Veränderungssperre ist nach Verlängerung am 14.10.2022 ausgelaufen und kann nicht verlängert werden. Bürgermeister und Stadtverwaltung haben es versäumt, eine erneute Veränderungssperre in den Stadtrat einzubringen. Mit dem Eilantrag wollen wir erreichen, dass der Stadtrat mit der gebotenen Gründlichkeit weiter am B-Plan arbeiten kann.

Download

Den kompletten Antrag mit Begründung gibt es hier zum Download.

Bearbeitungsstand

Der Antrag wurde in der Sitzung am 10.11.2022 vom Stadtrat angenommen. Die Veränderungssperre gilt daher bis zum November 2024.