Mehr Transparenz – Gemeindeordnung umsetzen

Antrag

Mit der Novellierung der Sächs. Gemeindeordnung wurden die Kommunen verpflichtet, die Unterlagen der öffentlichen Sitzungen der Stadträte öffentlich zugänglich zu machen. Da das in Tharandt nicht umgesetzt wurde, beantragten wir am 19.5.2022 eine Beratung zu diesem Thema:

Wir beantragen die Befassung zur Veröffentlichung von Informationen nach §36b Sächs GemO in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses (nichtöffentlich, vorberatend) und in der nächsten Sitzuung des Stadtrates (öffentlich, beschließend).

Download

Den gesamten Antrag samt Begründung gibt es hier zum Download.

Bearbeitungsstand

Der Antrag wurde zur Stadtratssitzung am 16.6.2022 auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben in der Diskussion deutlich gemacht, dass die Veröffnetlichung von Unterlagen keine Ermessenssache der Verwaltung ist, sondern verpflichtend, sofern keine datenrechtlichen Gründe einer Veröffnetlichung entgegenstehen. Sollten Unterlagen nicht veröffentlicht werden, so ist das zu Beginn der Sitzung bekanntzugeben.

Mittlerweile wird §36b im Bürger- und Ratsinformationssystem der Stadt Tharandt (RIS) weitgehend umgesetzt. Allerdings gibt es zu einigen Sitzungen aktuell keinerlei Unterlagen im RIS.