Nutzung kommunaler Dachflächen für Bürger-Solarstromanlagen

Antrag

  1. Die Stadt Tharandt stellt geeignete Dachflächen auf kommunalen Liegenschaften für die Nutzung durch Bürger-Solarstromanlagen zur Verfügung.
  2. Für die Bestückung kommunaler Liegenschaften mit lokal initiierten Bürger-
    Solarstromanlagen im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) ist durch die Stadtverwaltung ein Muster-Gestattungsvertrag zu erarbeiten. Abweichungen vom Mustervertrag aufgrund örtlicher oder fachspezifischer Gegebenheiten sind zulässig.
  3. Der Stadtrat wird regelmäßig über den Sachstand informiert.

Download

Den vollständigen Antrag mit Begründung gibt es hier als Download.

Bearbeitungsstand

Der Antrag wurde in der Sitzung des Stadtrates am 11.3.2010 behandelt und beschlossen.