Videoüberwachung ÖPNV-Knoten

  1. Welchem Zweck dient die Videoüberwachung am ÖPNV-Umsteigeplatz Tharandt?
    Die 2004 installierte Anlage dient dem ursprünglichen Zweck der Vermeidung/Aufklärung von Sachbeschädigungen bzw. Eigentumsdelikten.
  2. Ist eine solche Videoüberwachung genehmigungspflichtig? Wenn ja: Durch wen wurde eine Genehmigung wann erteilt?
    Nach Aktenlage, war zum Zeitpunkt der Installation 2004 keine Genehmigung verpflichtend. Unbenommen dessen erfolgt im Rahmen des derzeitigen Datenschutzaudits durch das Dresdner Institut für Datensicherheit eine Prüfung des Anlagenbetriebs.
  3. Wie lange bleiben die Aufzeichnungen gespeichert?
    Nach unserer Kenntnis 48 Stunden.
  4. Welcher Bereich wird durch die Videoüberwachung erfasst (bitte in Karte einzeichnen)?
    Leider derzeit personell nicht umsetzbar bzw. auch schwierig. Zugang zum Datenraum nur für eine durch die Polizeibehörden beauftragte Person möglich.
  5. Wieviele Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden im Bereich des Busplatzes seit Inbetriebnahme (alternativ falls die Daten nicht verfügbar sind: in den letzten 10 Jahren) bekannt?
  6. Bei wievielen dieser Ereignisse fand eine Auswertung der Videoüberwachungsdaten statt?
    Gemäß Auskunft der Polizeidirektion Dresden vom 07.10.2021:
    2019 1x Straftat Sachbeschädigung – Aufzeichnung abgefordert, Anlage defekt
    Gemäß Auskunft der Polizeidirektion Dresden vom 07.10.2021:
    2019 1x Straftat Sachbeschädigung – Aufzeichnung abgefordert, Anlage defekt
    2x Straftat Diebstahl Fahrrad/-teile – ohne Aufzeichnung
    2020 1x Straftat 86a StGB (verfassungsfeindliche Symbole)- Aufzeichnung abgefordert, TV bekanntgemacht
    2020 Abfrage im Zusammenhang mit einem Fahrraddiebstahl, jedoch befand sich der Tatort außerhalb des Aufzeichnungsbereiches
    2021 1x Straftat Sachbeschädigung – Aufzeichnung abgefordert
    1x Straftat 86 a StGB (verfassungsfeindliche Symbole) – Aufzeichnung abgefordert, TV
    bekanntgemacht
    2x Straftat Diebstahl Fahrrad/-teile – ohne Aufzeichnung
    2020 1x Straftat 86a StGB (verfassungsfeindliche Symbole)- Aufzeichnung abgefordert, TV bekanntgemacht
    2020 Abfrage im Zusammenhang mit einem Fahrraddiebstahl, jedoch befand sich der Tatort außerhalb des Aufzeichnungsbereiches
    2021 1x Straftat Sachbeschädigung – Aufzeichnung abgefordert
    1x Straftat 86 a StGB (verfassungsfeindliche Symbole) – Aufzeichnung abgefordert, TV
    bekanntgemacht
  7. Welche Kosten entstehen durch die Videoüberwachung jährlich (Energie, Wartung, Abschreibung, …)
    Energiekosten werden über den Gebäudezähler (54.80.01.00/424105) erfasst. Anlage besitzt keine eigene Zähleinrichtung.
    Anlage ist bereits abgeschrieben (s. 54.80.01.00/471100 im HH-Jahr 2019).
    Anlagenwartung 236,81 Euro jährlich für technische Wartung (enthalten in
    54.80.01.00/421100).

Download

Die komplette Anfrage als Download.

Bearbeitungsstand

Die Anfrage wurde am 15.9.2021 an die Stadtverwaltung geschickt. Am 15.10. 2021 kamen die Antworten. Diese wurden oben gelb hinterlegt eingefügt. Es gab zur beantwortung noch zwei nachfragen, die am 26.1.2021 beantwortet wurden.