Barrierefreiheit

Öffentliche Gebäude und Einrichtungen sowie Vereinshäuser sollen barrierefrei oder barrierearm umgestaltet werden. Dabei muss nicht nur an Personen mit eingeschränkten Bewegungsapparat gedacht werden, sondern auch es sollen auch Maßnahmen für Menschen mit Seh – und/oder Höreinschränkungen vorgesehen werden.
Dafür muss auf Basis des Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 durch die Stadtverwaltung ein Maßnahmenplan erstellt werden.