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Depo-Nie! Grumbach

Die Erörterung ist zu Ende, und jetzt geht es erst so richtig los. Ganz anderes als der erste Erörterungsabschnitt im Mai ging diese zweite Runde zu Ende. Die Aufbruchstimmung vom Mai wich einer zunehmend aufgeladenen Atmosphäre im wieder gut gefüllten Saal. Am 24. Juni 09, dem letzten Tag, als ich dabei war, ging es um das Bergrecht und um Sonstiges.
Nun weiß ich zum Thema Bergrecht nur, dass dies eines der ältesten und reformbedürftigsten Gesetze in Deutschland ist. Dem Bergrecht wird so ziemlich alles untergeordnet, Landschaft, Natur und selbst Menschen, man denke nur an Dörfer, die immer noch dem Abraumbagger weichen müssen.
Nun, Grumbach soll nicht unter den Bagger kommen, sondern daneben, und ein knapp 40 Meter hoher stinkender, staubender Müllberg direkt neben dem Haus, der seinen Schatten auf dieses wirft, ist auch keine erstrebenswerte Alternative. Ganz abzusehen vom ständigen Lärm, der werktags die Bewohner unmittelbarer Nähe nicht zur Ruhe kommen und nachts vor Angst nicht schlafen lässt.
Ich selber wohne nur in einer Straße, wo seit Jahren immer irgendetwas gebaut wird und im Sommer von früh bis spät Lärm herrscht, und ich bin kurz vorm Verzweifeln.
Die Grumbacher und Bewohner der Region sind schon darüber hinaus.
Da nützt es nichts, dass Amand behauptet, es ginge alles mit rechten Dingen zu und nach geltenden Gesetzen. Das nützt den Grumbachern und der Region wenig.
Wir erfuhren, dass eine bergrechtliche Genehmigung für den Lehm-/Tonabbau für die Abfallaufschüttung Voraussetzung ist. Die Planungen dazu waren, wie alles bisher im Verfahren, widersprüchlich und lückenhaft. Ausgleichsmaßnahmen? Landschaftspflegerische Begleitplanung? Fehlanzeige!
Dergleichen würde man erst anfertigen, wenn der Abbau genehmigt würde, und dies hinge wiederum von der Genehmigung des Planfeststellungsverfahrens für den Deponiebetrieb ab.
Wozu ja auch sowohl umweltrechtliche als auch landschaftspflegerische Unterlagen völlig fehlen, wie schon mehrfach intensiv bemängelt wurde.
Ich konnte mir nicht verkneifen, darauf aufmerksam zu machen, das Umweltverträglichkeit als erstes zur Debatte steht und Landschaftsplanung integrierter Bestandteil einer Genehmigung ist, die sauber bilanziert und konkret ausführbar wesentliche Bedingung für diese ist, nicht etwa umgekehrt.
Natürlich wurde das von den Herren der Landesdirektion, Svarowsky und Fries, auch umgehend bestätigt. Gleichwohl sitzen sie nun über einer Planfeststellungsunterlage und entscheiden, ohne diese essentiellen Planungsbestandteile vorliegen zu haben. Da wittert Amand natürlich Morgenluft. Schließlich ist der mehrfache Antrag auf Abbruch des Verfahrens wegen unvollständiger Unterlagen abgelehnt worden. Ein Zeichen für die Antragstellerin, dass es vielleicht doch auch ohne geht?
Ich bin wahrlich kein Fan der Waldschlösschenbrücke, nur weiß ich eins: Wenn dort die Planungsunterlagen so ausgesehen hätten wie hier in diesem Verfahren, hätten wir jetzt keinen Streit ums Welterbe. Da hätte eine Planfeststellung schlichtweg nie stattgefunden. Appelle der Bürgerinitiative an die Entscheidenden oder auch Angebote zur Zusammenarbeit dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eigentlich nur eine Entscheidung geben kann: Die Deponie muss geschlossen werden und nicht erweitert, da dieser Standort nach zeitgemäßen Gesichtspunkten gar nicht geht.
Ein Weiterbetrieb wie bisher, von Amand als großzügiges Entgegenkommen in den Raum gestellt, steht dem Gemeinwohl, den Interessen von Wohnbevölkerung, Region und Touristen, diametral entgegen.
Das einige wenige bei Amand gut am Müll verdienen, der weder entstehen noch ausgerechnet hierher gebracht muss, wiegt nicht auf, dass ganz viele damit große Probleme haben.
So können wir nur immer wieder informieren, intervenieren, stören, anfragen, nerven. Die Presse wecken und die Verantwortlichen oder die, die wir dafür halten. Akteneinsicht, so betonte die Landesdirektion, ist jederzeit erlaubt. Man stelle sich den Aufwand vor. Dennoch, wer es irgendwie schafft, sollte es tun. Ansonsten mailen, anrufen, weitere schriftliche Einwendungen schicken. Gesetze und Verfahrenvorschriften zählen ja für die andere Seite auch nur, um auszugrenzen und Beiträge nicht zuzulassen. Eigene Verstöße sind lange her und kommen ja bestimmt nie wieder vor. Drehen wir den Spieß um: Wenden wir ein, obwohl die Frist verstrichen ist. Protestieren wir gegen Entscheidungen, die noch gar nicht gefallen sind. Verteilen wir Aufkleber, Ankleber, nutzen wir das Internet und die parlamentarische Demokratie. Schreiben wir nach Berlin und nach Brüssel. Wählen wir richtig und machen wir unseren Abgeordneten Dampf. Plakatieren und demonstrieren wir. Brechen wir das Schweigen und gehen gegen ängstliche Obrigkeitshörigkeit vor. Wer abwartet, hat schon verloren.
Wir sind das Volk! Und ohne uns geht gar nichts, schon gar nichts, was wir nicht wollen!
Ute Kludig-Hempel